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beA EINRICHTUNGSSERVICE

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Sie möchten das beA auf Ihrem Kanzlei-Rechner nutzen?

Bestellen Sie hier die Installation des besonderen Anwaltpostfachs auf Ihrem vorhandenen Computer per Fernzugriff.

beA – Dienstleistung

beA – Dienstleistung

139,00 

Dienstleistung:
  • Beantragung und Installation des beA-Systems
  • Einrichtung des Chipkartenlesegeräts
  • Benutzer Erstregistrierung
Die Einrichtung/Unterstützung erfolgt via Fernzugriff. Die Supportpauschale ist begrenzt auf 2 Stunden Dienstleistung und sollte in nahezu allen Fällen ausreichend sein.
Sollte es durch unvorhersehbare und unsererseits unverschuldete Gegenbenheiten zu einem Mehraufwand kommen, berechnen wir diesen zu unserem aktuell gültigen Stundensatz in Höhe von 89,00 € netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% für jede weitere benötigte Arbeitsstunde im Viertelstundentakt.

beA – Chipkartenleser und Dienstleistung

beA – Chipkartenleser und Dienstleistung

198,00 

zzgl. 12,50 EUR Versandkosten  

1. Dienstleistung:

  • Beantragung und Installation des beA-Systems
  • Einrichtung des Chipkartenlesegeräts
  • Benutzer Erstregistrierung
Die Einrichtung/Unterstützung erfolgt via Fernzugriff. Die Supportpauschale ist begrenzt auf 2 Stunden Dienstleistung und sollte in nahezu allen Fällen ausreichend sein. Sollte es durch unvorhersehbare und unsererseits unverschuldete Gegenbenheiten zu einem Mehraufwand kommen, berechnen wir diesen zu unserem aktuell gültigen Stundensatz in Höhe von 89,00 € netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% für jede weitere benötigte Arbeitsstunde im Viertelstundentakt.

2. beA-brak konformer Chipkartenleser der Firma ReinerSCT

beA – IT-Support

beA – IT-Support

149,00 

Support:

  • Fehler bei der Bedienung vom beA-Postfach
  • Hilfestellung bei fehlerhaften oder gesperrten Karten
  • Unterstützung bei Windows / Mac
  • Unterstützung bei der Bedienung vom beA-Postfach
  • Allgemeiner beA-Support
Die Einrichtung/Unterstützung erfolgt via Fernzugriff. Die Supportpauschale ist begrenzt auf 2 Stunden Dienstleistung und sollte in nahezu allen Fällen ausreichend sein. Sollte es durch unvorhersehbare und unsererseits unverschuldete Gegenbenheiten zu einem Mehraufwand kommen, berechnen wir diesen zu unserem aktuell gültigen Stundensatz in Höhe von 89,00 € netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19% für jede weitere benötigte Arbeitsstunde im Viertelstundentakt.